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| Voraussetzungen | |
| Leistungen | |
| Auswahlverfahren | |
| Bewerbung | |
| Voraussetzungen | ||||||
| Stipendium: Voraussetzungen Stipendien werden an Künstlerinnen und Künstler vergeben, deren Studienabschluss nicht länger als 5 Jahre zurückliegt oder die noch nicht älter als 35 Jahre sind. Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch studieren können nicht in die Auswahl miteinbezogen werden. Einige Stipendien werden ohne Altersbegrenzung vergeben. Im Rahmen eines Stipendiums besteht die Möglichkeit, ein Projekt zu realisieren. Alle 24 Monate werden 50 bis 60 Stipendiaten ausgesucht. Für sie stehen bis zu 45 Ateliers zur Verfügung. Folgende künstlerische Bereiche sind vertreten: Architektur (Entwerfen, Städtebauplanung, Landschaftsplanung), Bildende Kunst (inkl. Performance-Kunst und Theorie), Darstellende Kunst (Bühnenbild, Regie, Dramaturgie, dramatische Texte, Tanz, Schauspiel, Musiktheater, Performance), Design (Visuelle Kommunikation, Mode-, Kostüm-, Produkt- und Möbeldesign), Literatur (Theorie/Kritik, Essay, Lyrik, Prosa, Übersetzung), Musik/Klang (Klanginstallation, Klang- und Musikkomposition, Interpretation, Klangperformance), Video/Film/Neue Medien (inkl. Videoinstallation). 2007 wurde das art, science & business Programm in die Jurierung aufgenommen, integriert wurden die Bereiche Geistes-, Natur- und Wirtschaftswissenschaften. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von dem zuständigen Fachjuror getroffen (siehe Juroren und Aus- wahlverfahren). Stipendien können für 6 oder 12 Monate vergeben werden. In Einzelfällen ist eine Verlängerung möglich, über die der zu- ständige Fachjuror entscheidet. Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch werden vorausgesetzt. Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg GmbH und der Akademie Schloss Solitude sind nicht zulässig. Bewerber, die bei einem laufenden Auswahlverfahren nicht angenommen wurden, können sich maximal bei zwei weiteren Ausschreibungen nochmals bewerben. |
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