Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium. Es wird vorausgesetzt, dass die Gäste mindestens zwei Drittel ihres Stipendiums auf Solitude verbringen.
Das Stipendium umfasst folgende Leistungen:
Ein möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung.
Ein Stipendium in Höhe von Euro 1.100,- pro Monat sowie einmalige Reisekosten für An- und Abreise.
Außerdem bietet die Akademie freiwillige Stipendienleistungen, deren Höhe der jeweiligen Haushaltslage angepasst wird.
Zuschuss zu doppelter Haushaltsführung (Miet- oder Atelierkostenzuschuss); Transportkostenzuschuss für Material, Werkzeuge und Instrumente nach und von Stuttgart; Projektförderung und einmaliger Materialkostenzuschuss; Beteiligung an den Krankenversicherungskosten bei ausländischen Gästen, die nicht aus EU-Ländern kommen.
Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos unter Anleitung des Werkstattleiters zur Verfügung.
Bedingt durch die historischen Vorgaben des Gebäudes sind die Wohn- und Arbeitsstudios in Größe und Ausstattung in der Regel nur für eine Person ausgerichtet. In besonderen Fällen können seitens der Akademie für Familien zwei Studios zusammengelegt werden.
Alle eingeladenen Künstler nehmen während des Stipendiums festen Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht).
Stipendium: Auswahlverfahren
Die unabhängige Jury besteht in der Regel aus einem Jury-Vorsitzenden und elf Fachjuroren, die für ihre Kunstsparte die Stipendien alleinverantwortlich vergeben. In einem Turnus von 24 Monaten werden jeweils neue Juroren benannt.
Dieses Prinzip – bewusst subjektiv, aber zeitlich begrenzt – erhöht die Chance, besondere Begabungen zu finden und zu fördern, denn künstlerische Qualität ist nicht unbedingt konsensfähig. Zugleich lassen individuelle Entscheidungen eine gewisse Nähe oder auch fruchtbare Gegensätze unter den Stipendiaten erwarten. Die Juroren wählen nach qualitativen Gesichtspunkten anhand von Arbeitsproben aus, die von den Bewerbern einzureichen sind. Künstlerische Auflagen bestehen nicht.
Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung wird dem Bewerber schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet.
Mit der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch die Stipendiatin oder den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen.