Solitude-Stipendium

Die Akademie Schloss Solitude fördert junge Künstler*innen sowie Wissenschaftler*innen und junge Kulturschaffende durch Aufenthaltsstipendien. Sie interessieren sich für ein Aufenthaltsstipendium? Hier erfahren Sie alles zu Voraussetzungen, Leistungen und Auswahlverfahren des Solitude-Stipendiums.

 

Voraussetzungen

Stipendien werden an Künstler*innen und Wissenschaftler*innen vergeben. Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium: Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen mindestens zwei Drittel ihrer Stipendienzeit an der Akademie verbringen. Alle eingeladenen Stipendiat*innen haben während ihres Aufenthalts ihren festen Wohnsitz in Stuttgart (Meldepflicht).

An einer Hochschule eingeschriebene Studierende können nicht in die Auswahl einbezogen werden. Doktorand*innen sind zur Bewerbung zugelassen.

Gruppenbewerbungen sind prinzipiell zulässig.

Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch und/oder Französisch werden vorausgesetzt.

Doppelbewerbungen bei der Kunststiftung Baden-Württemberg gGmbH und der Akademie Schloss Solitude sind nicht zulässig.

Bewerber*innen, die in einem Auswahlverfahren nicht angenommen wurden, können sich erneut auf maximal zwei weitere Ausschreibungen bewerben. Ehemalige Stipendiat*innen der Akademie Schloss Solitude sind vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen.

Im Rahmen eines Stipendiums besteht die Möglichkeit, ein Projekt zu realisieren. Alle 24 Monate werden 50 bis 65 Stipendiat*innen ausgesucht. Für sie stehen 42 Studios und drei Gästestudios zur Verfügung.

Stipendien werden in der Regel für einen Zeitraum von sechs, neun oder zwölf Monaten vergeben.

Praxisfelder im Detail
Für ein Stipendium können sich Künstler*innen und Wissenschaftler*innen aus den folgenden Praxisfeldern bewerben:

VISUELL – Visuelle Kunst und Medien
Dazu gehören Malerei, Skulptur, Plastik, Zeichnung, Installation, Film, Video, Fotografie, Druck, Keramik, Textil und Performance.


AUDITIV & PHYSISCH – Musik und Darstellende Kunst

Dazu gehören Musik, Musik-Interpretation & Komposition, Klanginstallation, Klangperformance, Tanz, Choreografie, Schauspiel, Theater, Musiktheater, Dramaturgie und Regie.


DIGITAL – Digital Solitude

Dazu gehören digitale Kunst, Gaming, Hacking, Computing, Programmierung, webbasierte und webverbundene Videoproduktion und -installation, digitaler Journalismus und digitales Publishing.


RÄUMLICH – Architektur und Design

Dazu gehören Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur, angewandte Kunst, Design, Bühnenbild, Modedesign, Kostümdesign, Produktdesign und Möbeldesign.


TEXTUELL – Literatur und Sprache

Dazu gehört deutschsprachige und internationale Literatur in allen Formen: dramatische Texte, Lyrik, Prosa, Essay sowie Übersetzung.


GESELLSCHAFTLICH / GEMEINSCHAFTLICH – Erziehung, Vermittlung, Theorie

Dazu gehören Kunstkritik, kritische Theorie, kuratorische Praxis, Kunsterziehung sowie gesellschaftlich engagierte Kunst.


WISSENSCHAFTLICH – art, science & business / Geistes-, Sozial-, Natur-, & Wirtschaftswissenschaften

Dazu gehören Philosophie, Anthropologie, Biologie, Botanik, Physik, Mathematik, Computerwissenschaften, Cultural Studies, Ökologie, Gender Studies, Geschichte, Jura, Public Policy, Medizin, Politikwissenschaft & politische Theorie, Psychologie, Soziologie, Wirtschaftswissenschaft und Finance.

Leistungen

Das Stipendium umfasst folgende Leistungen

  • ein kostenfreies, möbliertes Wohn-/Arbeitsstudio inklusive Strom, Wasser und Heizung
  • ein Stipendium in Höhe von 1.200 Euro pro Monat
  • einmalige Übernahme der Reisekosten für die An- und Abreise


Außerdem bietet die Akademie freiwillige Zusatzleistungen, deren Höhe der jeweiligen Haushaltslage angepasst wird:

  • Transportkostenzuschuss für Material, Werkzeug, Instrumente und Bücher nach Stuttgart und von Stuttgart zum Heimatort
  • Projektförderung und Materialkostenzuschuss
  • Übernahme der Krankenversicherungskosten bei ausländischen Stipendiat*innen, die nicht aus EU-Ländern stammen

Die Stipendiat*innen können in der hauseigenen Holz- und Metallwerkstatt unter Anleitung des*der Werkstattleiters*Werkstattleiterin arbeiten. Weiterhin stehen ihnen ein Videoschnittplatz, ein VR-Studio, ein Drucker-/Kopierraum, zwei Bibliotheken sowie mehrere Computerarbeitsplätze zur Verfügung.

Die Akademie verfügt über 42 Wohn-/Arbeitsstudios und drei Gästestudios. Bedingt durch Vorgaben der historischen Gebäude sind die Studios in Größe und Ausstattung in der Regel für eine Person ausgerichtet. Die Akademie versucht, die Unterbringung von Familien/Lebenspartner*innen zu ermöglichen. Bei Familien/Lebenspartner*innen aus dem Ausland ist dies leider nicht immer möglich, da die Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen zu berücksichtigen sind. Das Stipendium deckt in der Regel die Lebenshaltungskosten für eine Person in Stuttgart.

Die Akademie verfügt über zwei Studios, die für Haustierhalter*innen ausgerichtet sind. In allen anderen Studios ist die Haltung von Haustieren nicht erlaubt. Das bedeutet, dass maximal zwei Stipendiat*innen mit Haustieren zur gleichen Zeit aufgenommen werden können, da die Räumlichkeiten begrenzt sind.  Die Haltung eines Haustiers während des Stipendien-Aufenthalts muss vor dem Antritt des Stipendiums bei der Akademieverwaltung angefragt und genehmigt werden.

Akademie Schloss Solitude - Solitude-Stipendium

Jury bei der Arbeit

Auswahlverfahren

Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von den zuständigen unabhängigen Fachjuror*innen getroffen. Stipendien werden in der Regel für einen Zeitraum von sechs, neun oder zwölf Monaten vergeben.

In einem Turnus von 24 Monaten werden neue Juror*innen benannt.

Die international besetzte Jury ist Garant für das hohe künstlerische und wissenschaftliche Niveau der ausgewählten Stipendiat*innen.

Die Jury trifft ihre Auswahl nach qualitativen Gesichtspunkten anhand der von den Bewerber*innen eingereichten Arbeitsproben.

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung wird dem*der Bewerber*in schriftlich mitgeteilt, jedoch nicht begründet.
​Bei Antritt des Stipendiums erhält der*die Stipendiat*in einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch den*die Stipendiaten*Stipendiatin als rechtswirksam verliehen.