Gremien
Die wesentlichen Stiftungsorgane der Akademie Schloss Solitude sind Stiftungsrat, Vorstand und Kuratorium. Der Stiftungsrat besteht aus einer Vertretung des Staatsministeriums, einer Vertretung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie einer Vertretung des Finanzministeriums Baden-Württemberg. Der Stiftungsrat ist leitendes Organ der Stiftung und überwacht die Tätigkeit des Vorstands.
Vorstand der Stiftung ist die Akademieleitung. Sie führt die Geschäfte der Akademie im Rahmen des Stiftungszwecks.
Dem Kuratorium gehören an:
- bis zu zwölf Persönlichkeiten des künstlerischen Lebens (davon mindestens je zwei der Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Literatur und Musik)
- bis zu zwölf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens sowie aus Wissenschaft und Wirtschaft, die den Zielen der Stiftung nahestehen
- zwei Vertretungen der Kunststiftung Baden-Württemberg gGmbH
- je eine Vertretung der Fraktionen des Landtags
- eine Vertretung der Stadt Stuttgart
Das Kuratorium berät den Stiftungsrat und die Akademieleitung in allen grundsätzlichen Fragen. Es wählt aus seiner Mitte einen Beirat, der die Akademie als Arbeitsausschuss laufend unterstützt. Die Mitglieder des Stiftungsrats sind berechtigt, an den Sitzungen des Kuratoriums beratend teilzunehmen.
Stiftungsrat
Kuratorium
Beirat
Der Beirat formiert sich im Dezember 2024 und wird im Anschluss hier bekannt gegeben.