Okt 6, 2025
Ausschreibung der Solitude-Stipendien 2026–2028
Die Akademie Schloss Solitude vergibt bis zu 60 internationale Aufenthaltsstipendien.
Design: Stegmeyer Fischer Creative Studio
Die Akademie Schloss Solitude schreibt ab dem 15. Oktober 2025 ihre Aufenthaltsstipendien für den Zeitraum 2026–2028 aus. Internationale Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Kulturschaffende aller Disziplinen können sich für ein sechs- oder neunmonatiges Stipendium bewerben.
Mit dem Solitude-Stipendium schafft die Akademie Raum für konzentrierte künstlerische und wissenschaftliche Arbeit, interdisziplinären Austausch und internationale Vernetzung. Die Stipendien leisten damit einen Beitrag zu einer offenen, vielfältigen und mit der Welt verbundenen Kulturlandschaft in Baden-Württemberg und Deutschland. Das Stipendium ist ergebnisoffen ausgerichtet und eröffnet zugleich die Möglichkeit für Veranstaltungen vor Ort, auch in Kooperation mit anderen Kultureinrichtungen in Stuttgart und der Region.
Wer kann sich bewerben?
Das Programm richtet sich an Personen mit zwei bis zehn Jahren eigenständiger Praxis nach der Ausbildung – unabhängig vom Alter. Bewerbungen von Kollektiven mit bis zu zwei Personen sind möglich, sofern sie seit mindestens zwei Jahren gemeinsam arbeiten. Nicht zugelassen sind Bewerber*innen in Ausbildung/Studium (außer Promotion) sowie mit ordentlicher Professur. Arbeitssprachen sind Deutsch und/oder Englisch (Haussprache: Englisch).
Das Solitude-Stipendium ist ein Anwesenheitsstipendium. Es wird vorausgesetzt, dass die Stipendiat*innen ihre gesamte Stipendienzeit an der Akademie verbringen.
Praxisfelder
Für ein Stipendium können sich Künstler*innen und Wissenschaftler*innen aus den Praxisfeldern VISUELL (Bildende Kunst & Film/Video), AUDITIV & PHYSISCH (Musik/Klang & Darstellende Kunst), RÄUMLICH (Architektur & Design), TEXTUELL (Literatur & Sprache), DIGITAL (Neue Medienkunst & Digitale Kunst) und WISSENSCHAFTLICH (Geisteswissenschaften & Angewandte Wissenschaften) bewerben.
Das Stipendium umfasst die folgenden Leistungen:
- 6- oder 9-monatigen Aufenthalt in Stuttgart,
- ein Stipendium in Höhe von 1.300 Euro monatlich,
- ein möbliertes Wohn- und Arbeitsstudio inkl. Nebenkosten
- einmalige Reisekosten für die An- und Abreise
Stipendien werden grundsätzlich für einen Zeitraum von sechs oder neun Monaten vergeben.
Bewerbungsprozess
Der Bewerbungsprozess erfolgt in zwei Stufen:
1. Stufe (15.10.–14.11.2025): Offene Kurzbewerbung (online) auf der Bewerbungsplattform
Nach Abschluss der ersten Bewerbungsstufe wird in Praxisfeldern mit sehr hohen Bewerbungszahlen ein anonymes Losverfahren zur fairen Vorauswahl eingesetzt.
Deadline: 14. November 2025, 18 Uhr CET
Alle Bewerber*innen werden per E-Mail informiert, ob sie für die zweite Stufe zugelassen sind oder nicht.
2. Stufe (24.11.–19.12.202): Ausführliche Bewerbung (online) auf der Bewerbungsplattform
Zugelassene Bewerber*innen können ab dem 24. November bis zum 19. Dezember 2025, (18 Uhr CET) ihre ausführliche Bewerbung auf der Bewerbungsplattform einreichen.
Deadline: 19. Dezember 2025, 18 Uhr CET
Weitere Informationen zum Verfahren und seinen rechtlichen Grundlagen finden Sie hier.
Die nächste Ausschreibung startet am 15. Oktober 2025. Ab diesem Tag ist die aktualisierte Bewerbungsplattform online.