Solitude-Stipendium

Die nächste Ausschreibung startet am 15. Oktober 2025. Ab dem 15. Oktober 2025 ist die aktualisierte Bewerbungplattform online. ● Die nächste Ausschreibung startet am 15. Oktober 2025. Ab dem 15. Oktober 2025 ist die aktualisierte Bewerbungplattform online.   ● Die nächste Ausschreibung startet am 15. Oktober 2025. Ab dem 15. Oktober 2025 ist die aktualisierte Bewerbungplattform online. 

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Die Akademie Schloss Solitude in Stuttgart vergibt alle zwei Jahre zwischen 50 und 60 Aufenthaltsstipendien an internationale Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Kulturschaffende aller Disziplinen. Mit dem Solitude-Stipendium schaffen wir Raum für konzentrierte Arbeit, interdisziplinären Austausch und internationale Vernetzung – und leisten damit einen Beitrag zu einer offenen vielfältigen und mit der Welt verbundenen Kulturlandschaft in Baden-Württemberg und Deutschland. Das Stipendium ist ergebnisoffen ausgerichtet und eröffnet zugleich die Möglichkeit für Veranstaltungen vor Ort, auch in Kooperation mit anderen Kultureinrichtungen in Stuttgart und der Region.

Mit dem Solitude-Stipendium richten wir uns an Personen, die zwei bis zehn Jahre nach ihrer Ausbildung eine eigenständige Praxis entwickelt haben und nun ihre berufliche Entwicklung vertiefen und den nächsten Schritt in Richtung internationaler und interdisziplinärer Vernetzung gehen möchten.

Wer kann sich bewerben?

Das Stipendium richtet sich an Künstler*innen, Wissenschaftler*innen und Kulturschaffende aus aller Welt, die bereits eine eigenständige professionelle Praxis aufgebaut haben, sich jedoch in einer aktiven Phase der Weiterentwicklung befinden – also nicht mehr am Beginn, aber auch noch nicht fest etabliert in ihrer Laufbahn. In der Regel bedeutet das mindestens zwei und höchstens zehn Jahre professionelle Praxis nach Beendigung einer künstlerischen oder wissenschaftlichen Ausbildung, unabhängig vom Alter. Wir suchen Bewerber*innen, die sich in einer Phase der ersten Konsolidierung ihrer Praxis befinden und den Wunsch haben, neue Kontexte und disziplinenübergreifende Erfahrungen zu erschließen. In der Bewerbung sollte nachvollziehbar beschrieben werden, an welchem Punkt der eigenen beruflichen oder künstlerischen Entwicklung man sich aktuell befindet und warum ein Aufenthalt an der Akademie Schloss Solitude in dieser Phase besonders relevant ist.

In den Praxisfeldern Visuell, Auditiv & Physisch, Textuell, Räumlich und Digital umfasst der Begriff Ausbildung sämtliche Formen künstlerischer Qualifikation – etwa Studien an Kunsthochschulen oder Universitäten, berufliche Ausbildung, Mentoring, Meisterklassen oder autodidaktische Ausbildung. Im Praxisfeld Wissenschaftlich wird mindestens ein Masterabschluss vorausgesetzt.

Vom Auswahlverfahren ausgeschlossen sind Bewerber*innen, die sich noch in Ausbildung oder Studium befinden (mit Ausnahme einer Promotion), sowie Bewerber*innen, die bereits eine ordentliche Hochschulprofessur innehaben.

Kollektive können sich mit maximal zwei Personen für ein Stipendium bewerben – Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens zwei Jahren gemeinsam künstlerisch arbeiten.

Sprachkenntnisse in Deutsch und/oder Englisch werden vorausgesetzt. Die Haussprache ist Englisch. 

Praxisfelder im Detail
Die Bewerbung ist offen für sechs übergeordnete Praxisfelder, die verschiedene Disziplinen abdecken und jeweils in Unterkategorien gegliedert sind:

VISUELL – Bildende Kunst & Film/Video

  • Bildende Kunst – Malerei, Skulptur, Plastik, Zeichnung, Installation, Fotografie, Druck, Keramik, Textil und Performance Art
  • Film/Video – Film, Video, Dokumentarfilm, Fiktion

AUDITIV & PHYSISCH – Musik/Klang & Darstellende Kunst

  • Musik/Sound – Musik, Musik-Interpretation & Komposition, Klanginstallation, Klangperformance, Musiktheater
  • Darstellende Kunst – Tanz, Choreografie, Schauspiel, Dramaturgie, Regie

RÄUMLICH – Architektur & Design

  • Architecture – Architektur, Stadtplanung, Landschaftsarchitektur
  • Design – Design, Szenografie, Modedesign, Kostümbild, Produktdesig

TEXTUELL – Literatur & Sprache

  • Deutschsprachige Literatur – Lyrik, Prosa, Essay, Dramatische Texte sowie Übersetzung
  • Internationale Literatur – Lyrik, Prosa, Essay, Dramatische Texte sowie Übersetzung

DIGITAL – Neue Medienkunst & Digitale Kunst
Künstlerische Praxis in Bezug auf digitale, algorithmische und vernetzte Technologien, Gaming, (Live-)Coding, Hacking, Open-Source-Kultur, digitale Communities, postdigitale Ästhetik

WISSENSCHAFTLICH – Geisteswissenschaften & Angewandte Wissenschaften (mit wechselnden Schwerpunktdisziplinen)
Aktuelle Schwerpunktdisziplinen: Philosophie, Medienwissenschaften, Soziologie, Kulturwissenschaften, Politikwissenschaften, Rechtswissenschaften, Biowissenschaften und Ökonomie


Was bieten wir mit dem Solitude-Stipendium?

  • einen 6- oder 9-monatigen Aufenthalt in Stuttgart, Deutschland
  • ein monatliches Stipendium von 1300 Euro zur Deckung der Lebenshaltungskosten
  • ein möbliertes Wohn- und Arbeitsstudio in der Akademie Schloss Solitude inklusive Strom, Heizung und Wasser
  • einmalige Erstattung der Reisekosten für die An- und Abreise
  • Projektmittel (je nach Haushaltslage)
  • Übernahme der Krankenversicherungskosten für Nicht-EU-Bürger*innen
  • Austausch mit einer internationalen und multidisziplinären Stipendiat*innengemeinschaft)
  • Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie
  • Unterstützung bei lokaler und regionaler Vernetzung
  • Nutzung unserer Werkstätten (Holz, Metall, Videoschnitt/VR) und Bibliotheken

Was erwarten wir?

  • Anwesenheit in Stuttgart während des gesamten Stipendiums (Hauptwohnsitz in Stuttgart erforderlich)
  • Bereitschaft zur aktiven Beteiligung an unserer Gemeinschaft und an Veranstaltungen der Akademie
  • Offenheit für interdisziplinären Austausch
  • Toleranz und Dialogbereitschaft gegenüber Menschen mit unterschiedlichen Perspektiven, Identitäten und Lebenskontexten
  • Bereitschaft zur lokalen Vernetzung in Stuttgart und Region

Wie sieht der Bewerbungs- und Auswahlprozess aus?

Der Bewerbungsprozess gliedert sich in drei Stufen.

1. Stufe: Offene Kurzbewerbung (online)
Über unsere Bewerbungsplattform füllen Bewerber*innen ein Onlineformular mit Angaben zur Person, Praxisfeld und Motivation aus. Nach Abschluss dieser ersten Bewerbungsstufe setzen wir in Praxisfeldern mit sehr hohen Bewerbungszahlen ein anonymes Losverfahren zur fairen Vorauswahl ein.

2. Stufe: Ausführliche Bewerbung (online)
Die zugelassenen Bewerber*innen können im Rahmen einer vorgegebenen Frist eine ausführliche Bewerbung auf der Bewerbungsplattform einreichen.

3. Stufe: Juryauswahl
Eine unabhängige internationale Jury trifft die Auswahl nach qualitativen, fachlichen und interdisziplinären Kriterien. Mit Bekanntgabe der Ergebnisse veröffentlichen wir auch die Zusammensetzung der Jury.

Stipendien werden für einen Zeitraum von sechs oder neun Monaten vergeben.

 

Welche Kriterien spielen bei der Auswahl eine Rolle?

Bei der Juryauswahl zählen vor allem die inhaltliche Tiefe und die künstlerische Substanz des Portfolios oder Vorhabens und der dahinterliegenden Praxis. Wichtig sind außerdem die gesellschaftliche und zeitliche Relevanz sowie die Offenheit, neue künstlerische oder wissenschaftliche Denk- und Ausdrucksformen zu entwickeln. Darüber hinaus achtet die Jury darauf, an welchem Punkt in ihrer Laufbahn sich die Bewerber*innen befinden – und ob sie bereit sind, sich interdisziplinär auszutauschen und regional zu vernetzen.

Wichtige Rahmenbedingungen – Fragen & Antworten

Wann und wo findet das Stipendium statt?

Das Solitude-Stipendium ist ein Vollzeit-Aufenthaltsstipendium, das vor Ort in Stuttgart stattfindet. Der Aufenthalt beginnt nach Absprache mit den Stipendiat*innen und abhängig von der Verfügbarkeit der Studios innerhalb der zwei Jahre nach Bekanntgabe der Juryergebnisse.
Während des gesamten Förderzeitraums ist ein Hauptwohnsitz in Stuttgart verpflichtend.

Wer kann sich bewerben?

Das Stipendium richtet sich an nationale und internationale Künstler*innen und Wissenschaftler*innen mit zwei bis zehn Jahren Praxis- bzw. Forschungserfahrung – unabhängig vom Alter. Wir suchen Bewerber*innen, die sich in einer Phase der ersten Konsolidierung ihrer Praxis befinden und den Wunsch haben, neue Kontexte und disziplinenübergreifende Erfahrungen zu erschließen.

Können sich Kollektive bewerben?

Ja. Kollektive können sich mit maximal zwei Personen für ein Stipendium bewerben – Voraussetzung ist, dass sie seit mindestens zwei Jahren gemeinsam künstlerisch arbeiten. Beide Mitglieder müssen während des Aufenthalts gleichzeitig vor Ort sein können. An Kollektive werden nur sechsmonatige Stipendien vergeben. Jede*r bekommt ein ein eigenes Studio und das volle monatliche Stipendium, das Projektbudget wird geteilt. Pro Praxisfeld fördern wir höchstens ein Kollektiv.

Wie lange dauert das Stipendium?

Für alle Praxisfelder (bis auf das Praxisfeld Wissenschaftlich) bieten wir sechs- oder neunmonatige Stipendien für Einzelpersonen undfür Kollektive sechsmonatige Stipendien an. Für das Praxisfeld Wissenschaftlich beträgt die Stipendienlaufzeit sechs Monate. Die Anzahl der sechs- bzw. neunmonatigen Stipendien pro Disziplin wird von der Akademieleitung festgelegt.

Wie und wo bin ich während des Stipendiums untergebracht?

Die Unterbringung erfolgt in einem der 41 voll ausgestatteten Wohn- und Arbeitsstudios. Die Akademie Schloss Solitude befindet sich in den beiden Nebengebäuden von Schloss Solitude. Alle Studios verfügen über einen Wohn- und Arbeitsbereich, eine Küchenzeile sowie ein eigenes Bad.

Wie barrierefrei ist die Akademie?

Aufgrund der historischen Bausubstanz ist die Barrierefreiheit eingeschränkt. Wir stellen ein vollständig barrierefreies Studio bereit, alle anderen Räume sind barrierearm. Bei Bedarf unterstützen wir gerne individuell.

Kann ich mir ein Studio aussuchen?

Nein. Die Studios unterscheiden sich in Größe und Zuschnitt aufgrund der denkmalgeschützten Architektur. Die Vergabe erfolgt durch die Akademie, ein Anspruch auf ein bestimmtes Studio besteht nicht.

Sind die Studios für mehrere Personen geeignet?

Die Studios sind grundsätzlich für Einzelpersonen konzipiert, verfügen jedoch meist über ein Doppelbett und zum Teil über ein zusätzliches Schlafsofa.

Dürfen Partner*innen mitkommen?

Ja, Partner*innen können im Studio mitwohnen. Wir übernehmen jedoch keine Reisekosten und können weder Betreuung anbieten noch einen zusätzlichen Arbeitsplatz bereitstellen. Bei einer Anreise aus dem Ausland müssen die geltenden Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen beachtet werden. Es sollte in der Planung berücksichtigt werden, dass das Stipendium auf die Lebenshaltungskosten einer Person in Stuttgart ausgelegt ist.

Kann ich mit meiner Familie kommen?

Ja, in begrenztem Umfang. Wir verfügen über zwei familienfreundliche Studios, die nach Verfügbarkeit vergeben werden. Eine Garantie können wir leider nicht geben. Zusätzliche Reise- oder Kinderbetreuungskosten übernehmen wir nicht. Die Organisation von Kinderbetreuung liegt bei den Stipendiat*innen – wir vermitteln keine Betreuungs- oder Schulplätze. Wir können außerdem nicht garantieren, dass die Studios oder Gemeinschaftsräume für jede Familie geeignet sind. Auch hier sollte in der Planung berücksichtigt werden, dass das Stipendium auf die Lebenshaltungskosten einer Person in Stuttgart ausgelegt ist.

Darf ich ein Haustier mitbringen?

Nach vorheriger Absprache ist das eventuell möglich. In einem unserer Gebäude gibt es zwei tierfreundliche Studios, die nach Verfügbarkeit vergeben werden. Diese sind stark nachgefragt und vorrangig für notwendige Therapie-Tiere reserviert. In Gemeinschaftsräumen sind Haustiere nicht erlaubt. Wir übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Studios für jedes Haustier geeignet sind.

Kann ich während des Stipendiums einer Nebentätigkeit nachgehen?

Das Solitude-Stipendium ist ein Vollzeitstipendium. Stipendiat*innen sollen sich während ihres Aufenthalts vollständig ihrer künstlerischen oder wissenschaftlichen Arbeit widmen. Nebenberufliche Tätigkeiten – etwa Lehraufträge – sollten pausiert oder deutlich reduziert werden.

Gibt es thematische oder geografische Schwerpunkte?

Nein. Wir freuen uns jedoch besonders über Bewerbungen von Interessierten mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, um die lokale und regionale Vernetzung der Stipendiat*innen zu stärken.

 

Weitere FAQs stellen wir auf unserer Bewerbungsplattform zur Verfügung.
Die nächste Ausschreibung startet am 15. Oktober 2025. Ab dem 15. Oktober 2025 ist die aktualisierte Bewerbungplattform online.